Wie Sie sich gegen Brände und deren Folgen schützen
Die Zahl der Wohnungsbrände steigt von Jahr zu Jahr. Meist sind Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der Brandgefahren die Ursachen. So erfordert beispielsweise der Umgang mit offenem Feuer besondere Vorsichtsmaßnahmen und in der Umgebung brennbarer Abfälle, Holzspäne, verschütteter oder in offenen Gefäßen aufbewahrter Reinigungs- und Lösungsmittel ist höchste Vorsicht geboten.
Vorkehrungen zur Brandverhütung
Ordnung und Sauberkeit, besonders in Arbeitsräumen, sind wesentliche Voraussetzung für die Brandsicherheit.
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher für die Kleinen nicht erreichbar sein.
Auf Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern sollten grundsätzlich keine Kerzen verwendet werden. Wenn notwendig z.B. bei Störungen der Elektroanlage sind Taschenlampen zu verwenden.
Gasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben installiert werden.
Flüssiggasbehälter dürfen nicht in Kellerräumen, Treppenhäusern, etc. aufgestellt werden und sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen. Nach jedem Wechsel der Flüssiggasflasche ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen.
Es sollten nur Elektrogeräte mit gültigen Prüfzeichen verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben während des Betriebs auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann es zu einem Wärmestau und damit zum Brand kommen. Beschädigte Verlängerungskabel nicht weiter verwenden. Vorbeugender Brandschutz
Durch vorbeugenden Brandschutz lässt sich das Entstehen bzw. die Ausbreitung eines Brandes verhindern. Dazu zu sind Kenntnisse über baulichen Brandschutz, ortsfeste Brandschutzeinrichtungen und allgemeine Brandverhütungs-maßnahmen (siehe oben) notwendig.
Als Bauliche Brandschutzeinrichtungen werden bautechnische Maßnahmen bezeichnet, durch die ein Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles begrenzt und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit verhindert wird. Sie sind durch die jeweiligen Bauordnungen vorgegeben und umfassen brandbeständige Baumaterialien, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandabschottungen, Fluchtwege, Notausgänge u.v.m. Materialien, die für tragende Bauteile verwendet werden, sollten einem Brand ein bis drei Stunden standhalten können.
Gebäude werden z. B. durch feuerfeste Wände, Decken und Zwischenwände unterteilt, um die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Aufzugsschächte, Treppenhäuser und Schächte in öffentlichen Gebäuden müssen durch solche Brandwände isoliert sein, da sie wie ein Kamin und brandfördernd wirken. Eine besonders wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist das Verhindern von Brand- und Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.
Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen werden eingesetzt, um bei hoher Brandgefährdung das Brandrisiko klein zu halten. Der Einbau ortsfester Brandschutzeinrichtungen – dazu zählen: Brandmeldeeinrichtungen, automatische Löschanlagen, Rauch und Wärmeabzugsanlagen, Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung, Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zündung, Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes etc. – wird meist von der Behörde aufgetragen. Einige Maßnahmen sollten jedoch auch im eigenen Interesse erfolgen besonders in brandgefärdeten Bereichen wie z.B. in bewohnten Dachgeschossen, Kellern, die als Brennstofflager benutzt werden, Werkstätten etc.